Musikschulordnung
Schulgeldtarife pro Semester
1. Aufgabe
Die Musikschule Aarberg vermittelt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen der Verbandsgemeinden der Musikschule Aarberg eine sorgfältige, fachlich fundierte musikalische Ausbildung.
2. Leitung
Die oberste Leitung steht dem Vorstand der Musikschule und des Vereins zu.
Die Musikschulleitung ist für die musikalische, fachliche und organisatorische Leitung verantwortlich.
Zur Besorgung der Verwaltungsgeschäfte steht ein Sekretariat zur Verfügung.
3. Fächer
Nach Bedarf und Möglichkeit werden folgende Unterrichtsfächer angeboten: Tasteninstrumente, Streichinstrumente, Blasinstrumente, Zupfinstrumente, Perkussion, Gesang, Musikalische Früherziehung, Eltern-Kind-Projekte, Gruppenmusizieren.
4. Unterricht
Der Unterricht wird regelmäßig in Einzellektionen, Kleingruppen und Großgruppen erteilt. Anfängerinnen und Anfänger können im ersten Jahr in Kurzlektionen von 30 Minuten unterrichtet werden.
Die Musikschule stellt geeignete Räume für den Unterricht zur Verfügung. Ortsansässige Lehrerpersonen können in Übereinkunft mit der Musikschulleitung und den Eltern auch in ihrer Wohnung unterrichten.
5. Schulzeit und Ferien
Das Schuljahr und die Ferien richten sich nach der Real- und Sekundarschule Aarberg. Das Schuljahr ist in zwei Semester à je 18 Lektionen unterteilt.
6. Anmeldung und Eintritt
Die Anmeldung erfolgt durch Ausfüllen eines Anmeldeformulars mit rechtsgültiger Unterzeichnung. Damit werden gleichzeitig die Bestimmungen der Musikschulordnung anerkannt.
Anmeldetermine sind der 1. Juni und der 1. Dezember. Anmeldungen werden jederzeit von der Musikschulleitung und vom Sekretariat entgegengenommen.
Der Eintritt erfolgt in der Regel auf Semesterbeginn.
Das 10er-Abo (nur für Erwachsene) und das Schnupper-Abo können monatlich begonnen werden.
7. Abmeldung und Austritt
Die Abmeldung muss jeweils bis spätestens 1. Juni oder 1. Dezember schriftlich erfolgen. Erfolgt keine Abmeldung, gilt der Schüler/die Schülerin für ein weiteres Semester als angemeldet und schuldet im Falle einer verspäteten Abmeldung 100 % des Schulgeldes.
Der Austritt kann nur auf Ende eines Semesters erfolgen. Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Ausnahmen können in besonderen Fällen (z.B. Abreise, Todesfall) vom Vorstand bewilligt werden, jedoch nur, falls der versäumte Unterricht mehr als vier Wochen beträgt.
8. Schülerinnen/Schüler
Schülerinnen/Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts verpflichtet. Die Verhinderung am Besuch des Unterrichts ist frühzeitig, spätestens aber am Vortag, der Lehrperson zu melden.
Die Lehrerpersonen sind nicht verpflichtet, von den Schülerinnen/Schülern abgesagte Lektionen nachzuholen. Bei schwerer Krankheit oder Unfall werden ab 6 Lektionen Ausfall, gegen Vorweisung eines Arztzeugnisses, 3 Lektionen nachgeholt. Die restlichen Lektionen gehen zu Lasten der Schülerinnen/ Schüler.
Schülerinnen/Schüler und deren Eltern erklären sich hiermit einverstanden, dass wohlwollende Bilder ohne Namenzuweisung über sie in den Medien, Zeitungen, Fernsehen und Internet, vor allem auf der Homepage der Musikschule Aarberg, veröffentlicht werden dürfen.
9. Lehrpersonen
Die Lehrpersonen erteilen die Stunden regelmäßig und in der vereinbarten Dauer im zugewiesenen Ort und Zimmer.
Ist eine Lehrperson verhindert, eine Lektion zur vereinbarten Zeit zu erteilen, ist sie verpflichtet, die Lektion vor- oder nachzuholen. Bei längerem Ausfall sorgt sie, bzw. die Musikschulleitung, für eine geeignete Vertretung.
10. Lehrmittel
Die Beschaffung der Lehrmittel und der Instrumente ist grundsätzlich Sache der Schülerinnen/der Schüler. Die Lehrpersonen beraten und helfen bei der Anschaffung.
11. Musizierstunden
Um den Schülerinnen/Schülern Gelegenheit zu geben, sich im Musizieren vor Publikum zu üben, werden regelmäßig Musizierstunden veranstaltet, an denen sich möglichst alle Lernenden einmal pro Jahr beteiligen sollten.
12. Schulgeld
Das Schulgeld wird nach dem jeweils gültigen Tarif zu Semesterbeginn in Rechnung gestellt. Besuchen mehrere Kinder der gleichen Familie den Unterricht, so gewährt die Musikschule einen Rabatt von 10 %. Kinder und Jugendliche haben Anrecht auf max. 60 Minuten Unterricht pro Woche. Ausnahmen müssen mit der Musikschulleitung abgesprochen werden.
13a. Stipendien
Lernenden der Musikschule Aarberg kann der Vorstand auf begründetes Gesuch hin, in folgenden Fällen ein Stipendium gewähren:
- Schulgelder für Härtefälle
- Wettbewerb (z.B. für die Mitnahme von Klavierbegleitenden)
- Prüfungsgebühren und Zusatzunterricht für Prüfungs-Vorbereitung
- Förderung begabter Schülerinnen/Schüler
13b. Schulgeldermäßigung
Eltern mit geringem steuerbarem Einkommen können bis zwei Monate nach Semesterbeginn, d.h. Ende September/Ende März, ein Gesuch um Schulgeldermäßigung einreichen.
Die nachfolgende Skala ist dafür maßgebend:
1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder | 4 Kinder | 5 Kinder (und mehr) | Rabatt | |
bis | 24000 | 27500 | 31000 | 34500 | 38000 | 50 % |
bis | 35500 | 38000 | 40500 | 43000 | 45500 | 25 % |
über | 35500 | 38000 | 40500 | 43000 | 45500 | 0 % |
Dem Gesuch ist eine Kopie der letzten gültigen Steuerveranlagung unter Angabe der Kinderzahl beizulegen. Die Ermäßigung wird nur Kindern gewährt, nicht aber Erwachsenen. Der Familienrabatt gemäß Art. 12 kann mit der Schulgeldermäßigung nicht kumuliert werden. Die Ermäßigung wird vom Vorstand gewährt und ist bis zu einem Jahr gültig.
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Die vorliegende Musikschulordnung tritt mit ihrer Genehmigung durch den Vorstand der Musikschule und des Vereins in Kraft und ersetzt alle bisherigen Musikschulordnungen. Gerichtsstand bei allfälligen Unstimmigkeiten ist Aarberg.